Schulbücher im Unterricht
 
In einem Lehrbuch für die gymnasiale Oberstufe hat die Deutsch-Lehrerin die Erzählung "Rote Korallen" von Judith Hermann entdeckt. Da dieses Lehrbuch in der Schul-Bibliothek nicht vorrätig ist, möchte sie die Erzählung aus ihrem privaten Exemplar für die Schüler fotokopieren. Darf die Lehrkraft auch aus einem Schulbuch wie diesem Lehrbuch für den Unterricht Fotokopien machen?
 
 
Nein! Schulbücher, die nicht in der Schule eingeführt worden sind, sind urheberrechtlich geschützt.
 
 
 
Ja! Es können komplette Schulbücher für den Unterrichtsgebrauch vervielfältigt werden.
 
 
 
Nein! Private Schulbücher dienen nur zur Information der Lehrkraft über das Unterrichtsthema.
 
 
 
Ja! Allerdings nur in einem bestimmten Umfang. Es dürfen nicht ganze Lehrbücher für die Schüler kopiert werden. Als Faustregel gilt, dass nie mehr als 10 % des Gesamtwerkes kopiert werden dürfen.
 
 
 
Es ist gestattet, bis zu 50 % des Gesamtwerkes für den Unterricht zu kopieren.